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Gesetz über digitale Dienste („DSA“)

Soweit Fleetback („Fleetback“, „wir“, „uns“, „unser“) auf diesen Websites Vermittlungsleistungen wie Hosting-Dienste und Online-Plattformen im Sinne von Art. 3 Buchstabe g DSA, gelten die folgenden Informationen für diese Dienste:


1. Kontaktstelle für DSA-bezogene Kommunikation (Art. 11 und 12 DSA)

Unsere zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und die in Art. 61 DSA (Art. 11 Abs. 1 DSA) sowie für die Nutzer unserer Dienste (Art. 12 Abs. 1 DSA) ist

E-mail : dsa@fleetback.com

Sie können uns auch telefonisch unter +32 2 80 80 828 erreichen.

Sie können mit uns auf Englisch und Französisch kommunizieren.


2. Melde- und Aktionsverfahren (Art. 16 DSA)

In Übereinstimmung mit Art. 16 des DSA können natürliche und juristische Personen Informationen, die ihrer Meinung nach illegale Inhalte enthalten, an www.fleetback.com melden. Wenn Sie eine solche Meldung machen möchten, fügen Sie bitte die folgenden Punkte in Ihre Meldung ein:

a) eine hinreichend begründete Erklärung, warum Sie der Meinung sind, dass die betreffende Information illegale Inhalte enthält:

b) eine eindeutige Angabe des genauen Speicherorts dieser Informationen, wie die genaue(n) URL-Adresse(n) oder erforderlichenfalls andere nützliche Angaben zur Ermittlung illegaler Inhalte, insbesondere im Hinblick auf die Art des Inhalts oder die spezifische Art des Dienstes;

c) Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse;

d) eine Erklärung, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass die in dieser Anmeldung enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.

Wir bearbeiten alle Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich und unterrichten die meldende Person oder Einrichtung unverzüglich über unsere Entscheidung sowie über etwaige Rechtsmittel.


3. Informationen über Beschränkungen von Nutzerinhalten (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 DSA), unser internes Beschwerdemanagement (Art. 20 DSA) und außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten (Art. 21 DSA)

Soweit sich die folgenden Hinweise auf unser internes Beschwerdemanagement (Art. 20 DSGVO) und auf außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten (Art. 21 DSGVO) beziehen, gelten sie ausschließlich für Nutzer der Fleetback Dienste (die „Online-Plattformen“ im Sinne der DSGVO sind).
In Bezug auf die Inhalte oder Konten von Nutzern unserer Vermittlungsdienste (einschließlich der meldenden Personen und Einrichtungen) können wir bestimmte restriktive Entscheidungen im Sinne des DSA treffen, wenn wir der Meinung sind, dass Nutzer im Zusammenhang mit dem betreffenden Vermittlungsdienst gegen das Gesetz oder unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Wir können beispielsweise beschließen, (i) die Sichtbarkeit von Nutzerinhalten einzuschränken oder zu blockieren, (ii) die Bereitstellung unserer Dienste für Nutzer ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, (iii) das Nutzerkonto auszusetzen oder zu schließen, (iv) die Monetarisierungsmöglichkeiten für Nutzerinhalte einzuschränken oder (v) Unternehmen den Betrieb ihrer Online-Marktplätze zu verweigern, wenn wir sie nicht identifizieren (nachverfolgen) können, wie es der DSA vorschreibt. Wir können auch beschließen, nach einer von Nutzern eingereichten Meldung wegen potenziell illegaler Inhalte oder Inhalten, die gegen unsere Bedingungen verstoßen, nicht einzugreifen.

– Internes Beschwerdemanagementsystem:
Sollten die Nutzer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, haben sie die Möglichkeit, über unser internes Beschwerdemanagementsystem kostenlos eine Beschwerde gegen diese Entscheidung von Fleetback einzureichen. Beschwerden können innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der angefochtenen Entscheidung per E-Mail an dsa@fleetback.com gesendet werden. Falls wir zur Bearbeitung der Beschwerde weitere Informationen benötigen, können sich unsere Mitarbeiter mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen. Beschwerden werden zeitnah, diskriminierungsfrei, gründlich und nicht willkürlich unter Aufsicht von qualifizierten Mitarbeitern bearbeitet. Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, wird diese dem Beschwerdeführer unverzüglich mitgeteilt.

– Alternative Streitbeilegung (ADR):
Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Entscheidungen im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagementsystems besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer anerkannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle im Sinne von Art. 21 DSA. Zugelassene Schlichtungsstellen sind unparteiische und unabhängige, von den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich zugelassene Einrichtungen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihres Fachwissens in der Lage sind, die an sie verwiesenen Streitigkeiten zu überwachen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird Fleetback mit der Schlichtungsstelle zusammenarbeiten. Fleetback ist jedoch an die Entscheidungen der Schlichtungsstelle gebunden.

Weitere Einzelheiten zur alternativen Streitbeilegung werden den Nutzern gegebenenfalls in Verbindung mit anfechtbaren Entscheidungen mitgeteilt.

Die vorstehenden Informationen schränken die Rechte der Nutzer, rechtliche Ansprüche gegen Fleetback geltend zu machen, nicht ein.


4. Maßnahmen und Schutz vor Missbrauch (Art. 23 DSA)

Für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Abmahnung stellen wir die Bereitstellung unserer Dienste für Nutzer ein, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung setzen wir auch die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden von Einzelpersonen, Organisationen oder Beschwerdeführern aus, die häufig offensichtlich unbegründete Beschwerden über Melde- und Aktionsverfahren oder interne Beschwerdemanagementsysteme einreichen. Bei der Entscheidung über die Aussetzung beurteilen wir von Fall zu Fall zeitnah, gründlich und objektiv, ob der Nutzer, die Person, die Organisation oder der Beschwerdeführer an einem Missbrauch beteiligt ist, wobei wir alle relevanten Fakten und Umstände berücksichtigen, die sich aus den uns vorgelegten Informationen ergeben. Diese Umstände, die wir berücksichtigen, um zu beurteilen, ob ein Missbrauch vorliegt, und um die angemessene Dauer einer etwaigen Sperrung zu bestimmen, sind:
a) die absolute Zahl der in einem bestimmten Zeitraum gelieferten offensichtlich unzulässigen Inhalte;

b) ihren relativen Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum gelieferten ausführlichen Informationen oder der in einem bestimmten Zeitraum erfolgten Anmeldungen;

c) die Schwere der Fälle, einschließlich des Missbrauchs, die Art der illegalen Inhalte und deren Folgen;

d) die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.